Familie
Familie
Die Familie genießt nach Artikel 6 des Grundgesetzes den besonderen Schutz des Staates. Dies drückt sich auch dadurch aus, dass Bund, Land und Gemeinden Familien und Alleinerziehenden verschiedene (zum Teil auch finanzielle) Hilfen anbieten.
Deren Umfang reicht vom Erziehungsgeld, Kindergeld und Kinder-, Ausbildungs- und Haushaltsfreibeträgen bis zu Hilfen in Angelegenheiten der Familie, Weiterbildung und Erziehung.
Weitere Informationen und Details finden Sie auf den Internetseiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg bzw. des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hier gibt es nähere Infomationen zum Landesfamilienpass. Die Gemeinde unterstützt das Angebot des Landes und ergänzt dessen Gutscheinheft. So können die Berechtigten mehrmals kostenlos entweder die Hallenbäder oder die Erholungsanlage "St. Leoner See" besuchen.
Landesfamilienpass
Was ist der Landes-Familienpass ?
Das Land Baden-Württemberg ermöglicht Familien unter bestimmten Voraussetzungen, staatliche Schlösser, Gärten und Museen, wie z.B. das Heidelberger Schloss, zu besuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.
Wer erhält den Landes-Familienpass ?
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
Wo erhält man den Landes-Familienpass ?
Der Antrag kann im Bürgerbüro des Rathauses (Telefonnummer: 06227 538-106 oder Telefonnummer: 06227 538-156, Faxnummer: 06227538-166) gestellt werden. Sie können das Formular (PDF-Datei) herunter laden und bereits ausgefüllt und unterschrieben abgeben oder mitbringen.
Wie funktioniert das mit dem Landes-Familienpass ?
Nach Prüfung des Antrags erhalten die betreffenden Familien einen Landes-Familienpass. Dieser wird in der Regel nur einmal ausgestellt und gilt solange weiter, wie die Anspruchsvoraussetzungen vorhanden sind. Zum Landes-Familienpass selbst werden dann jährlich noch die sogenannten Gutscheinhefte verteilt, die zugleich einen Überblick über die zahlreichen Landeseinrichtungen geben. Die darin enthaltenen Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung unter Vorlage des Landes-Familienpasses und des Personalausweises dort abzugeben.