Laufende Bebauungspläne
Laufende Bebauungspläne
Ortsteil Rot
Bebauungsplan "Wohnprojekt Franziskusstraße"
Amtliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnprojekt Franziskusstraße“: Wiederholung der
Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 6 LBO und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat von St. Leon-Rot hat in seiner öffentlicher Sitzung am 22.06.2021 über die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen beraten und Beschluss gefasst und eine weitere Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Offenlage des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnprojekt Franziskusstraße“ nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht offengelegt. Dieser ist im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens und ist somit Teil der Offenlage. Aus diesem Grund müssen die Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt werden.
In seiner Sitzung am 25.01.2022 hat der Gemeinderat über die Offenlage und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beraten und beschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen der angeschriebenen Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf führen teilweise zu Änderungen des Bebauungsplans. Daher werden diese Änderungen bereits bei der Wiederholung der Beteiligungen § 4 Abs. 2 BauGB und nach § 3 Abs. 2 BauGB in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem Stand des Bebauungsplanentwurfs vom 02.06.2021 erfolgen:
- Entsprechend der Stellungnahme des Baurechtsamts des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis wurde in den textlichen Festsetzungen die Höhenlage der geplanten Geländeoberfläche entfernt.
- In der Begründung wurde die Ausgleichsmaßnahme entsprechend der Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis modifiziert und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung angepasst. Die angepasste Ausgleichsmaßnahme sieht eine Ergänzung des bestehenden Feldgehölzes auf dem Flurstück 6677 mit einer zweireihigen Strauchpflanzung als Gehölzmantel vor. Die restliche zur Verfügung stehende Fläche wird in einer Breite von 5 m als Saumstreifen und abschließend als 10 m breite Magerwiese gestaltet. In Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis wurden die für die Fläche der Ausgleichsmaßnahme erforderlichen künftigen Pflegemaßnahmen ergänzt. Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Gemeinde St. Leon-Rot. in dem Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Durchführung der externen Ausgleichsmaßnahmen.
- Des Weiteren wurde entsprechend der Stellungnahme des Wasserrechtsamts des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis die Lage innerhalb der Wasserschutzzone III-B „Brunnen Wiesloch“ nachrichtlich übernommen.
Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung vom 02. Juni 2021 wurden in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung farbig markiert.
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Rot in St. Leon-Rot, südlich der Franziskusstraße. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung St. Leon das Flurstück 6678/1 und hat eine Größe von 2.064 m².
Innerhalb des Plangebiets soll eine Wohnbaufläche ausgewiesen und als Mehrgenerationenhaus mit 19 Wohnungen und einem Gemeinschaftsraum erstellt werden. Mit diesem Mehrgenerationenhaus soll eine zukunftsorientierte Wohnform geschaffen werden, die eine mögliche Antwort auf den demographischen Wandel ist. Das Gebäude wird dreigeschossig mit einem Pultdach errichtet. Die Längsseite des Gebäudes verläuft in West-Ost-Richtung.
Die Erschließung wird über die „Franziskusstraße“ erfolgen, die Wohnungen sind über Laubengänge erschlossen, die zur Franziskusstraße ausgerichtet werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltbericht und Schalltechnische Untersuchung liegen in der Zeit
vom 28.02.2022 bis einschließlich 04.04.2022
im Rathaus St. Leon-Rot, Rathausstraße 2, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Planzeichnung, Text und Begründung), dem nach Maßgabe der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB gegliederten Um-weltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Umweltbericht (Planzeichnung, Text und Begründung) ohne den Vorhaben- und Erschließungsplan sind folgende Stellungnahmen und Fachgutachten verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
● 1 schriftliche Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 10.01.2020 bis zum 07.02.2020 (§ 4 Abs. 1 BauGB), von folgenden Behörden und Fachdienststellen: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
● 1 schriftliche Stellungnahme aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 06.07.2021 bis zum 20.08.2021 (§ 4 Abs. 2 BauGB), von folgenden Behörden und Fachdienststellen: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
● 3 Fachgutachten zu umweltrelevanten Themen: Artenschutzgutachten Bebauungsplan „Wohnprojekt Franziskusstraße“ in der Gemeinde St. Leon-Rot, BfL Heuer & Döring, Brensbach, Juni 2019; Baugrundgutachten, Dr. Behnisch GmbH, Spechbach, 28. Juni 2019; Schalltechnische Untersuchung, Modus Consult, Bruchsal, Juli 2019.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch: Hinweis zu negativen umweltbezogenen Auswirkungen auf den Mensch und die Gesundheit.
Schutzgut Fläche: Geringer Flächenverlust, Eingriffsbewertung und Kompensation (teilweise Externe Ausgleichsflächen).
Schutzgut Boden: Angaben zur Bodenbeschaffenheit, Bodenfunktionale Gesamtbewertung, keine Altlasten, Eingriffsbewertung und Kompensation (teilweise Externe Ausgleichsflächen).
Schutzgut Wasser: Angaben zur Hydrogeologischen Situation, Hinweis zu Wasserschutzzone.
Schutzgut Klima/Luft: Eingriffsbewertung und Kompensation (teilweise Externe Ausgleichsflächen).
Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt: Artenschutzmaßnahmen, Dachbegrünung, Verwen-dung heimischer Pflanzen, Insektenfreundliche Außenbeleuchtung, Vogelschlag.
Schutzgut Landschaft/Ortsbild: Hinweise zur Außenwandhöhe, Eingriffsbewertung und Kompensation (teilweise Externe Ausgleichsflächen).
Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmalen.
Die Beteiligungsunterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung können untenstehend eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der tatsächlichen Einsichtnahme oder bei der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - zur Planung äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Unterlagen sind trotz Einschränkungen im Rathausbetrieb zugänglich. Zur Einsichtnahme ist jedoch eine Terminvereinbarung erforderlich. Sie können sich an die zentrale Nummer 06227/538-0 wenden oder direkt an die Sachbearbeiterin Frau Nadja Ballweg unter 06227/538-319. Rücksprachen und Gesprächstermine sollen telefonisch erfolgen und ggf. erforderliche Unterlagen auf postalischem Weg (z. B. Briefkasten vor dem Eingang des Rathauses) eingereicht werden. Zur Wahrnehmung Ihres vereinbarten Termins wenden Sie sich bitte beim Eintreffen vor dem Rathaus telefonisch direkt an die Sachbearbeiterin oder an die Zentrale 06227/538-0. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes angesichts der Corona-Pandemie wird dringend empfohlen, primär die Online-Einsichtnahme zu nutzen!
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Gemeinde St. Leon-Rot und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde St. Leon-Rot und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde St. Leon-Rot und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten Verlangen.
St. Leon-Rot, den 18.02.2022
Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
gez. Dr. Eger, Bürgermeister
11810-10-geltung-ohne (PDF-Datei)
BP Wohnprojekt Franziskusstraße - Unterlagen komplett (PDF-Datei)
Bebauungsplan "Sondergebiet Vereinsgelände Roter See"
Die entsprechenden Unterlagen für den Bebauungsplan "Sondergebiet Vereinsgelände Roter See" können Sie hier einsehen:
Ortsteil St. Leon
Bebauungsplan "Wallgraben-/Pfalz-/Marktstraße" 2. Änderung
Amtliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan "Wallgraben-/Pfalz-/Markstraße, 2. Änderung“ in St. Leon-Rot und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB und Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Leon-Rot hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wallgraben-/Pfalz-/Markstraße, 2. Änderung“ in St. Leon-Rot gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan in seiner Sitzung am 29.11.2022 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan „Wallgraben-/Pfalz-/Marktstrasse, 2. Änderung“ mit einem Plangebiet von ca. 3701 m² wird auf Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, da sich durch die vorgesehene Änderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung ergeben. Die Verpflichtung zur Durchführung der Umweltprüfung ist damit nicht gegeben.
Mit der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wallgraben-/Pfalz-/Marktstrasse“, sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für die Nachverdichtung eines innerörtlich gelegenen und gemischt genutzten Standortes geschaffen werden. Konkret wird im rückwärtigen Bereich der vorhandenen Grundstücke an der Marktstraße eine Nachverdichtung stattfinden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Der Änderungsbereich befindet sich vollständig innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wallgraben-/Pfalz-/Marktstrasse“ sowie in Teilen des Bebauungsplans „Wallgraben-/Pfalz-/Marktstraße, 1. Änderung“. Im Rahmen der nun geplanten 2. Änderung sollen die rückwärtigen Grundstücksbereiche hinter der geschlossenen Bebauung an der Marktstraße als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die Bebauung an der Marktstraße, sowie die Wohnbebauung im Norden des Änderungsbereiches bleiben im Bestand erhalten.
Der Änderungsbereich umfasst vollumfänglich die Flurstücke 3465/4, 3469, 3469/1, 3469/2, 3470,
3471, 3472, in der Größenordnung von ca. 0,37 ha (ca. 3701 m²).
Der Entwurf des Bebauungsplans „Wallgraben-/Pfalz-/Markstraße, 2. Änderung“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung liegen in der Zeit
vom 19.12.2022 bis einschließlich 31.01.2023
im Rathaus St. Leon-Rot, Rathausstraße 2 aus.
Folgende umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Der aktuelle Flächennutzungsplan “St. Leon-Rot 2020“ mit Begründung, Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Menschen, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, und ihre Wechselwirkungen.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der tatsächlichen Einsichtnahme oder bei der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - zur Planung äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Unterlagen sind trotz Einschränkungen im Rathausbetrieb zugänglich. Zur Einsichtnahme ist jedoch eine Terminvereinbarung erforderlich. Sie können sich an die zentrale Nummer 06227/538-0 wenden oder direkt an die Sachbearbeiterin Frau Nadja Ballweg unter 06227/538-319. Rücksprachen und Gesprächstermine sollen telefonisch erfolgen und ggf. erforderliche Unterlagen auf postalischem Weg (z. B. Briefkasten vor dem Eingang des Rathauses) eingereicht werden. Zur Wahrnehmung Ihres vereinbarten Termins wenden Sie sich bitte beim Eintreffen vor dem Rathaus telefonisch direkt an die Sachbearbeiterin oder an die Zentrale 06227/538-0. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes angesichts der Corona-Pandemie wird dringend empfohlen, primär die Online-Einsichtnahme zu nutzen!
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
St. Leon-Rot, den 09.12.2022
Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
gez. Dr. Eger, Bürgermeister
Bebauungsplan Wallgraben-/Pfalz-/Marktstraße Gesamtdokument (PDF-Datei)
Bebauungsplan "Pfalzstraße 1“
Amtliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan "Pfalzstraße 1“ in St. Leon-Rot und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Leon-Rot hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Pfalzstraße 1“ in St. Leon-Rot gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeinderat in dieser Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine teilweise Umnutzung des privaten Grundstücks einer Investorin geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von St. Leon-Rot im Ortsteil St. Leon und liegt nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Begrenzt wird das Gebiet im Nordosten durch den Friedhof St. Leon, im Nordwesten und Südwesten durch die bebauten Grundstücke entlang der Reilinger Straße und im Südosten durch die Pfalzstraße. Es umfasst vollumfänglich die Flurstücke 3477 sowie 3477/1. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,16 ha. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan Geltungsbereich.
Der Bebauungsplan wird im sog. Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie frühzeitiger Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Pfalzstraße 1“ und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung liegen in der Zeit
vom 17.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023
im Rathaus St. Leon-Rot, 2. OG, Zimmer 318, Rathausstraße 2 aus.
Folgende umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Der aktuelle Flächennutzungsplan “St. Leon-Rot 2020“ mit Begründung. Weitere umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erarbeitet.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der tatsächlichen Einsichtnahme oder bei der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - zur Planung äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
St. Leon-Rot, den 05.07.2023
Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
gez. Dr. Eger, Bürgermeister