Grundstücksentwässerung
Grundstücksentwässerung
Abwasser muss am Ort der Entstehung fachgerecht und umweltfreundlich abgeleitet werden. Anschließend wird es der Kläranlage zugeführt. Dazu ist ein ganzheitliches Entwässerungssystem erforderlich. Es besteht aus öffentlichen Kanälen (der Kanalisation) sowie privaten Leitungen (der Grundstücksentwässerung).
Auf privaten Grundstücken, wie auch auf öffentlichen Grundstücken, gibt es Grundstücksentwässerungsanlagen, diese bestehen aus Leitungen, Hausübergabeschacht, gegebenenfalls auch Revisionsschächten und Pumpanlagen. Für diese Anlagen ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Zu seinen Pflichten gehört es, für die ordnungsgemäße Herstellung, Funktion und Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlage zu sorgen. Unwissenheit über einen möglicherweise vorhandenen Schaden entlässt den Eigentümer nicht aus der Verantwortung.
Der Grundstückseigentümer trägt auch die Kosten für Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der im öffentlichen Bereich liegenden Anschlussleitung, welche zwischen öffentlichem Hauptkanal und privater Grundstücksgrenze verläuft und die Entwässerung des Grundstücks ermöglicht.
Ob das Grundstück im Mischsystem, d.h. Schmutz- und Regenwasser werden gemeinsam abgeleitet, oder im Trennsystem entwässert werden muss bzw. inwieweit eine Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück stattzufinden hat, können Sie im Bauamt der Gemeinde St. Leon-Rot erfahren.
Genehmigung Entwässerungsanlage
Genehmigung Entwässerungsanlagen
Wenn Sie neu bauen, oder an bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen Umbaumaßahmen oder Sanierungen vornehmen benötigen Sie dazu vorab eine Genehmigung.
Für Fragen stehen Ihnen gerne auch das Bauamt der Gemeinde St. Leon-Rot zur Verfügung.
Das Formular für die Genehmigung von Entwässerungsanlagen finden Sie hier.
Genehmigung Entwässerungsanlage
Herstellung Hausanschluss
Der Hausanschluss ist die verbindende Anschlussleitung zwischen Privatgrundstück und öffentlichem Hauptkanal. Wird dieser Hausanschluss bei einem Neubau oder bei Umbaumaßnahmen neu erstellt, geändert, verlegt oder stillgelegt, ist dafür vorab eine Genehmigung erforderlich.
Das Formular für die Herstellung eines Grundstückanschlusses finden Sie hier.
Kostenpauschalen
Kostenpauschalen
Abwasser-Beiträge und Kostenpauschalen, beispielsweise für die Herstellung eines Grundstücksanschlusses, finden Sie in der Abwassersatzung der Gemeinde St. Leon-Rot unter § 33
Kanalauskunft
Kanalauskunft
Wenn Sie für eine Neubaumaßnahme eine Auskunft zum öffentlichen Kanal benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Senden Sie bitte eine Anfrage mit Angabe von Flurstücks-Nummer und Adresse des gewünschten Grundstücks sowie Ihren Kontaktdaten an abwasserentsorgung(@)st-leon-rot.de. Wir werden Ihnen dann zeitnah antworten.
Für Auskünfte zur Frischwasserversorgung wenden Sie sich bitte direkt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde St. Leon-Rot.
Rückstau
Rückstau
Von Rückstau spricht man, wenn sich beispielsweise infolge eines Starkregenereignisses das eingeleitete Abwasser im gesamten Entwässerungssystem staut. In einem solchen Fall sind auch die Grundstücksanschlussleitungen betroffen. Der Rückstau führt zu einer Änderung der Strömungsrichtung. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen würde im schlimmsten Fall das Abwasser in die Gebäude zurücklaufen.
Um diese Schäden durch Überflutungen zu vermeiden müssen Rückstausicherungen in die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen eingebaut werden. Diese blockieren das Abwasser und verhindern somit, dass Abwasser in das Gebäude eindringt
Einen Ratgeber zum Thema „Schutz vor Rückstau“ finden Sie hier (PDF-Datei).
Regenwasserversickerung
Regenwasserversickerung
Die Grundsätze der Abwasserbeseitigung sehen vor, dass Niederschlagswasser nicht mit Schmutzwasser vermischt werden soll. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt. Sofern keine rechtlichen oder wasserwirtschaftlichen Belange entgegenstehen, soll Niederschlagswasser ortsnah versickern. Daher muss jeder Bauherr und jeder Eigentümer prüfen, inwieweit die Voraussetzungen für eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück erfüllt sind.
Auch wenn dies im Einzelfall nicht überall möglich ist lohnt es sich bereits, einzelne Teilflächen vom Kanalnetz zu entkoppeln. Dadurch schafft man freie hydraulischen Kapazitäten. Diese kommen dem Kanalnetz bei Starkregenereignissen zugute.
Detaillierte Hinweise und Vorgaben finden Sie unter anderem auf der Homepage des Wasserrechtsamts des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis , im Internet allgemein sowie in einschlägigen Regelwerken. Wir empfehlen unter anderem das Arbeitsblatt DWA-A 138, "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser".
Gerne können Sie sich für Informationen auch an das Bauamt der Gemeinde St. Leon-Rot wenden.
Regenwassernutzung
Regenwassernutzung
Wenn Sie Regenwasser im Haushalt für Toilette und Waschmaschine zu nutzen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Mit der Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser muss ein Zähler installiert werden. Für die verbrauchte Brauchwassermenge fallen Abwassergebühren an.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.