Schutzgebiet
Wasserschutzgebiet WGZ Hardtwald
Wasser ist ein Grundelement unseres Daseins. Trinkwasser ist für den Menschen das wichtigste Lebensmittel. Gesundheit ist ohne sauberes Trinkwasser nicht denkbar. Die von uns versorgten Gemeinden St. Leon-Rot, Malsch, Mühlhausen und Rauenberg sind in der glücklichen Lage, aus ortsnahem Grundwasser sauberes Trinkwasser gewinnen zu können. Es ist daher unsere Pflicht, konsequente Vorsorge zu treffen, damit Belastungen des Grundwassers soweit wie möglich vermieden werden.
Zum Schutz unseres Trinkwassers wurde daher mit Rechtsverordnung vom 12.08.1976 das Einzugsgebiet unseres Wasserwerks am Ortsrand von St. Leon durch ein Wasserschutzgebiet gesichert. Grundsätzlich hat die öffentliche Wasserversorgung darin Vorrang vor anderen Interessen. Denn meist gibt es Interessenskonflikte, die Nutzungsbeschränkungen, Verbote und Duldungspflichten erforderlich machen,um die Güte des Grundwassers auch für die nachfolgenden Generationen zusichern. Zusätzlich regelt die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in den Gebieten.
Das Wasserschutzgebiet ist in drei Zonen aufgeteilt.
- Zone I (Fassungsbereich): Diese Zone umfasst die unmittelbare Umgebung der Entnahmestelle(Brunnen). Eine Bodennutzung ist hier nicht zugelassen.
- Zone II (engere Schutzzone): Sie wird nach der so genannten 50 Tage-Linie festgelegt, d. h. die Fließzeit vom äußeren Rand der Zone II bis zur Fassung beträgt ca. 50 Tage. Bakterielle Gefahren sollen so vermieden werden.
- Zone III (weitere Schutzzone): Hier handelt es sich um die Umgrenzung des Einzugsbereiches der Fassung mit dem Ziel, chemische Beeinträchtigungen der Wasserqualität zu verhindern.
Aus dem beigefügten Plan kann man die Einteilung der drei Zonen erkennen. Das Wasserschutzgebiet ist mit Schildern gekennzeichnet. Die Mitarbeiter des Eigenbetriebs Wasserversorgung St. Leon-Rot kontrollieren das Gebiet in regelmäßigen Abständen. Gerne informieren wir auch die Bevölkerung über die Festsetzungen des Wasserschutzgebiets. Sollten Sie hier Beobachtungen machen, die eine Gefahr für das Grundwasser darstellen, können Sie sich an unsere Mitarbeiter oder an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt,wenden.