Schutzgebiet
Wasserschutzgebiet WGZ Hardtwald
Wasser ist ein Grundelement unseres Daseins. Es ist daher unsere Pflicht, konsequente Vorsorge zu treffen, um das Grundwassers soweit wie möglich zu schützen.
Daher wurde mit einer Rechtsverordnung vom 12.08.1976 das Einzugsgebiet unseres Wasserwerks am Ortsrand von St. Leon durch ein Wasserschutzgebiet gesichert. Grundsätzlich hat die öffentliche Wasserversorgung darin Vorrang vor anderen Interessen. Um die Güte des Grundwassers auch für die nachfolgenden Generationen zu sichern, regeln wir mögliche Interessenskonflikte durch Nutzungsbeschränkungen, Verbote und Duldungspflichten. Zusätzlich regelt die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in den Gebieten.
Das Wasserschutzgebiet ist mit Schildern gekennzeichnet. Die Mitarbeitenden des Eigenbetriebs Wasserversorgung St. Leon-Rot kontrollieren das Gebiet in regelmäßigen Abständen. Sollten Sie im Schutzgebiet Beobachtungen machen, die eine Gefahr für das Grundwasser darstellen, können Sie sich an unsere Mitarbeitenden oder an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt, wenden.
Sie finden einen Plan des Wasserschutzgebietes Hardtwald (PDF-Dokument, 770,33 KB, 25.10.2021) hier.
Das Wasserschutzgebiet ist in drei Zonen aufgeteilt.
- Zone I (Fassungsbereich): Diese Zone umfasst die unmittelbare Umgebung der Entnahmestelle (Brunnen). Eine Bodennutzung ist hier nicht zugelassen.
- Zone II (engere Schutzzone): Sie wird nach der so genannten 50 Tage-Linie festgelegt, das heißt die Fließzeit vom äußeren Rand der Zone II bis zur Fassung beträgt ca. 50 Tage. Bakterielle Gefahren sollen so vermieden werden.
- Zone III (weitere Schutzzone): Hier handelt es sich um die Umgrenzung des Einzugsbereiches der Fassung mit dem Ziel, chemische Beeinträchtigungen der Wasserqualität zu verhindern.