Laufender Flächennutzungsplan
Amtliche Bekanntmachung
5. Änderung des Flächennutzungsplanes St. Leon-Rot 2020 – Teilbereich Pfalzstraße 1:
Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat von St. Leon-Rot hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2023 über die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen beraten, einen Beschluss gefasst und eine weitere Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Offenlage des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Teilbereich Pfalzstraße 1 nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das betroffene Grundstück befindet sich im Nordwesten von St. Leon-Rot im Ortsteil St. Leon. Begrenzt wird das Gebiet im Nordosten durch den Friedhof St. Leon, im Nordwesten und Südwesten durch die bebauten Grundstücke entlang der Reilinger Straße und im Südosten durch die Pfalzstraße.
Grund für die Änderung des Flächennutzungsplans ist die teilweise Umnutzung des Grundstücks durch eine private Investorin. Derzeit ist die Liegenschaft der Investorin im hinteren (westlichen) Bereich des Grundstücks mit Gewächshäusern bebaut. Im vorderen (östlichen) Teil befindet sich ein Wohn- und ein Ladengebäude. Die Investorin plant den Abriss der Gewächshäuser im Nordwesten. Auf der freiwerdenden Fläche ist dann die Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit zugehörigen PKW-Stellplätzen vorgesehen. Das bestehende Ladengebäude soll in ein Wohngebäude umgewandelt werden.
Die geplante Bebauung fügt sich in das bereits bestehende städtebauliche Ensemble ein. Im vorliegenden Fall ist die innerörtliche Nachverdichtung zu befürworten, da eine bereits bebaute Fläche umgenutzt wird. Eine Flächenneuinanspruchnahme ist nicht gegeben. Zudem werden Teile der Grundstücksfläche entsiegelt.
Das Plangebiet umfasst vollumfänglich die Flurstücke 3477 sowie 3477/1. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,16 ha. Die Flurstücke des Plangebiets befinden sich in Privatbesitz.
Die Änderung des FNP’s hat folgende Änderung der Darstellung zur Art der baulichen Nutzung zum Inhalt:
Umwandlung der Flächendarstellung von einer öffentlichen Grünfläche in eine geplante Wohnfläche.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung mit Textlichen Festsetzungen, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung, Fachbeitrag Naturschutz, Umweltbericht, liegen in der Zeit
vom 29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024
im Rathaus St. Leon-Rot, Rathausstr. 2, 2. OG, Zimmer 318 zu den Öffnungszeiten aus.
Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen
enthalten:
- Umweltbericht mit Aussagen zur Planung und möglichen Betroffenheit von Menschen, Tieren und
Pflanzen, der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild
und Erholung, sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen. Zudem
Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenblöcken gegeben:
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Angaben zu Lärmimmissionen während der Bauphase und nach der Durchführung des Vorhabens
- Enthalten im Umweltbericht.
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt:
Angaben zu vorhandenen Tier- und Pflanzenarten, potenziell natürliche Vegetation, Biotopen im
Umfeld - Enthalten in der Begründung und Umweltbericht
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche:
Angaben zu versiegelten Flächen und Flächen die landwirtschaftlich genutzt werden, sowie zum
künftigen Versieglungsgrad des Plangebietes - Enthalten in der Begründung und Umweltbericht
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden:
Angaben zu Bodentyp, Bodengüte, Bodenfunktionen, Altlasten und Versiegelungen - Enthalten in der Begründung und im Umweltbericht.
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
Angaben zum Grundwasser, Oberflächengewässer und Wasserspeichervermögen - Enthalten in der Begründung und im Umweltbericht. Sowie Angaben zum Hochwasserschutz - Enthalten in der Begründung und im Umweltbericht
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Angaben zu Hauptwindrichtung, Niederschlagsmenge, klimaökologische
Bedeutung, Kaltluftentstehungsflächen und Klimaschutzfunktionen - Enthalten in der Begrünung und im Umweltbericht.
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild/Erholung:
Angaben zum Landschaftsraum und Erholungsfunktion - Enthalten in der Begründung und im Umweltbericht.
- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Nach aktuellem Stand befinden sich keine Kultur- oder Sachgüter innerhalb des
Geltungsbereiches - nochmals erwähnt im Umweltbericht
Zudem sind weitere wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Themen archäologischen Denkmalpflege, Einordnung des Plangebietes im Rahmen des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar, Bodenbeschaffenheit im
Plangebiet, Grundwasserschutz und Wasserversorgung und Naturschutz eingegangen.
Es wird der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung dargelegt und die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung vorgestellt. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der tatsächlichen Einsichtnahme oder bei der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - zur Planung äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
St. Leon-Rot, den 19.01.2024
Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
gez. Dr. Eger, Bürgermeister