Laufender Flächennutzungsplan: Gemeinde St. Leon-Rot

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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Laufender Flächennutzungsplan

Laufender Flächennutzungsplan

Amtliche Bekanntmachung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes St. Leon-Rot 2020, 4. Änderung – Teilbereich „Sonderbaufläche Vereinsgelände Roter See“:

Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von St. Leon-Rot hat in öffentlicher Sitzung am 26.04.2022 über die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen beraten, einen Beschluss gefasst und eine weitere Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Offenlage des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplans – Teilbereich „Sonderbaufläche Vereinsgelände Roter See“ nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das betroffene Grundstück liegt südlich des Bauhofs auf dem Flurstück Nr. 8168 und ist im rechtsgültigen FNP als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Mit der 4. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans ist beabsichtigt, den ortsansässigen Spargel, Obst- und Gartenbauverein innerhalb der Gemeindefläche umzusiedeln. Grund ist die Neuansiedlung des Lebensmittelmarktes Edeka am bisherigen Standort des Vereins. Geplant ist das Grundstück zu teilen und dem Verein eine Teilfläche von ca. 0,5 ha zur Verfügung zu stellen. Eine neue Nutzung für die restlichen 0,41 ha ist derzeit noch nicht definiert, weshalb die Ausweisung als landwirtschaftliche Nutzfläche beibehalten wird. Für den Bebauungsplan „Sondergebiet Vereinsgelände Roter See“ und damit auch die Neuansiedlung des Edekas ist es allerdings jetzt schon notwendig den Flächennutzungsplan zu ändern, bevor das Vorhaben Hundewiese final festgelegt ist.

Die Änderung des Flächennutzungsplans hat folgende Änderung der Darstellung zur Art der baulichen Nutzung zum Inhalt:

Umwandlung der Flächendarstellung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Vereinsgelände“.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan.

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung mit Textlichen Festsetzungen, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung, Fachbeitrag Naturschutz, Umweltbericht, liegen in der Zeit

vom 30.05.2022 bis einschließlich 08.07.2022

im Rathaus St. Leon-Rot, Rathausstr. 2, 2. OG, Zimmer 318 zu den Öffnungszeiten aus.


Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogenen Informationen

enthalten:

- Umweltbericht mit Aussagen zur Planung und möglichen Betroffenheit von Menschen, Tieren und

Pflanzen, der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild

und Erholung, sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen. Zudem

Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen

Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.

- Fachbeitrag Naturschutz mit Aussagen zum Umweltzustand des Plangebiets, einschließlich einer

Bewertung. Außerdem Beschreibung der Naturpotenziale mit Wirkungsprognose sowie Eingriffs- und

Ausgleichsbilanzierung.

 

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenblöcken gegeben:

- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch/Gesundheit:

Angaben zu Lärmimmissionen im Bestand (A 6 und Straße „An der Autobahn“) und während der

Bauphase - Enthalten im Umweltbericht. Sowie Angaben zur Radonprognose - Enthalten im Umweltbericht

- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt:

Angaben zu vorhandenen Tier- und Pflanzenarten, potenziell natürliche Vegetation, Biotopen im

Umfeld - Enthalten in der Begründung und Umweltbericht

- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche:

Angaben zu versiegelten Flächen und Flächen die landwirtschaftlich genutzt werden, sowie zum

künftigen Versieglungsgrad des Plangebietes - Enthalten in der Begründung und Umweltbericht

- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden:

Angaben zu Bodentyp, Bodengüte, Bodenfunktionen, Altlasten und Versiegelungen - Enthalten in der Begründung und im Umweltbericht.

- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:

Angaben zum Grundwasser, Oberflächengewässer und Wasserspeichervermögen - Enthalten in der Begründung und im Umweltbericht. Sowie Angaben zum Hochwasserschutz - Enthalten in der Begründung und im Umweltbericht

- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

Angaben zu Hauptwindrichtung, Niederschlagsmenge, Temperaturen, klimaökologische

Bedeutung, Kaltluftentstehungsflächen und Klimaschutzfunktionen - Enthalten in der Begrünung und im Umweltbericht.

- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild/Erholung:

Angaben zum Landschaftsraum und Erholungsfunktion - Enthalten in der Begründung und im Umweltbericht.

- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

Nach aktuellem Stand befinden sich keine Kultur- oder Sachgüter innerhalb des

Geltungsbereiches - nochmals erwähnt im Umweltbericht

Zudem sind weitere wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Themen archäologischen Denkmalpflege, Einordnung des Plangebietes im Rahmen des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar, Bodenbeschaffenheit im

Plangebiet, Grundwasserschutz und Wasserversorgung und Naturschutz eingegangen.

Es wird der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung dargelegt und die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung vorgestellt. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der tatsächlichen Einsichtnahme oder bei der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - zur Planung äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Die Unterlagen sind trotz Einschränkungen im Rathausbetrieb zugänglich. Zur Einsichtnahme ist jedoch eine Terminvereinbarung erforderlich. Sie können sich an die zentrale Nummer 06227/538-0 wenden oder direkt an die Sachbearbeiterin Frau Nadja Ballweg unter 06227/538-319. Rücksprachen und Gesprächstermine sollen telefonisch erfolgen und ggf. erforderliche Unterlagen auf postalischem Weg (z. B. Briefkasten vor dem Eingang des Rathauses) eingereicht werden. Zur Wahrnehmung Ihres vereinbarten Termins wenden Sie sich bitte beim Eintreffen vor dem Rathaus telefonisch direkt an die Sachbearbeiterin oder an die Zentrale 06227/538-0. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes angesichts der Corona-Pandemie wird dringend empfohlen, primär die Online-Einsichtnahme zu nutzen!

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

St. Leon-Rot, den 20.05.2022                                   

Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot             

gez. Dr. Eger, Bürgermeister

 

4. Änderung des Flächennutzungsplanes St. Leon-Rot 2020, 4. Änderung – Teilbereich „Sonderbaufläche Vereinsgelände Roter See“: (PDF-Datei)