Laufender Flächennutzungsplan
Amtliche Bekanntmachung über den "Flächennutzungsplan St. Leon-Rot 2020, 5. Änderung“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat von St. Leon-Rot hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für die teilweise Umnutzung einer öffentlichen Grünfläche zu einer geplanten Wohnfläche südwestlich des Friedhofs beschlossen. Das Verfahren trägt die Bezeichnung „Flächennutzungsplan St. Leon-Rot 2020, 5. Änderung“.
Das betroffene Grundstück befindet sich im Nordwesten von St. Leon-Rot im Ortsteil St. Leon. Begrenzt wird das Gebiet im Nordosten durch den Friedhof St. Leon, im Nordwesten und Südwesten durch die bebauten Grundstücke entlang der Reilinger Straße und im Südosten durch die Pfalzstraße.
Grund für die Änderung des Flächennutzungsplans ist die teilweise Umnutzung des Grundstücks durch eine private Investorin. Derzeit ist die Liegenschaft der Investorin im hinteren (westlichen) Bereich des Grundstücks mit Gewächshäusern bebaut. Im vorderen (östlichen) Teil befindet sich ein Wohn- und ein Ladengebäude. Die Investorin plant den Abriss der Gewächshäuser im Nordwesten. Auf der freiwerdenden Fläche ist dann die Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit zugehörigen PKW-Stellplätzen vorgesehen. Das bestehende Ladengebäude soll in ein Wohngebäude umgewandelt werden.
Die geplante Bebauung fügt sich in das bereits bestehende städtebauliche Ensemble ein. Im vorliegenden Fall ist die innerörtliche Nachverdichtung zu befürworten, da eine bereits bebaute Fläche umgenutzt wird. Eine Flächenneuinanspruchnahme ist nicht gegeben. Zudem werden Teile der Grundstücksfläche entsiegelt.
Das Plangebiet umfasst vollumfänglich die Flurstücke 3477 sowie 3477/1. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,16 ha. Die Flurstücke des Plangebiets befinden sich in Privatbesitz.
Die Änderung des FNP’s hat folgende Änderung der Darstellung zur Art der baulichen Nutzung zum Inhalt:
Umwandlung der Flächendarstellung von einer öffentlichen Grünfläche in eine geplante Wohnfläche.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan.
Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet hierzu vom
17.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023
im Rathaus St. Leon-Rot, Rathausstr. 2, 2. OG, Zimmer 318 zu den Öffnungszeiten eine öffentliche Unterrichtung statt.
Hierbei wird der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung dargelegt und die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung vorgestellt. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der tatsächlichen Einsichtnahme oder bei der Online-Einsichtnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift - zur Planung äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
St. Leon-Rot, den 05.07.2023
Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot
gez. Dr. Eger, Bürgermeister