Vereinsfeste
Vereinsfeste
Vereinsfeste sind ein guter Weg, neue Mitglieder zu gewinnen, den Kontakt mit den Vereinsmitgliedern zu halten, den Verein vorzustellen und dabei noch Einnahmen für die Aufgaben eines Vereins zu erzielen.
Da es sich bei einem Vereinsfest auch um eine gastronomische Veranstaltung handelt, weil regelmäßig Speisen verkauft und alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind gewisse Regularien einzuhalten und Vorschriften zu beachten (siehe Merkblatt (PDF-Datei)). Zunächst ist eine Genehmigung gemäß § 2 in Verbindung mit § 12 Gaststättengesetz einzuholen; für eine Veranstaltung bis vier Tage ist die Gemeinde für die Genehmigung zuständig. Darüber hinaus ist die Genehmigung beim Landratsamt zu beantragen.
Zum Antragsformular führt dieser Link (PDF-Datei). Beim Betrieb sind einige Vorschriften zu beachten, über die das folgende Merkblatt informiert. Ergänzend zu den darin behandelten Themen ist auf den Jugendschutz hinzuweisen, dessen Vorschriften auch bei den Vereinsfesten zu beachten sind. Dabei geht es um die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche. Hierzu der Hinweis auf ein Merkblatt der Polizei (PDF-Dokument, 90,92 KB, 25.10.2021).
Den Vereinen wird geraten, diese Vorgaben einzuhalten, damit das Vereinsfest ohne Probleme ablaufen kann. Mit Kontrollen der zuständige Behörde (Landratsamt) ist zu rechnen. Wichtig ist auch, dass bei den bei einem Fest eingesetzten Helfern darauf geachtet wird, dass Jugendliche nicht im Ausschank bzw. Verkauf von alkoholischen Getränken eingesetzt werden. Bitte beachten Sie die in einem Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 151,47 KB, 25.10.2021) enthaltenen Hinweisen.
Merkblatt für Vereinsverantwortliche
Das Veterinäramt am Landratsamt ist zuständig für die lebensmittelrechtliche Kontrolle von Vereins- und Straßenfesten. Zur Unterstützung der Vereinsverantwortlichen wurde der Gemeindeverwaltung ein Merkblatt für die ordnungsgemäße Durchführung von Vereins- und Straßenfesten zur Verfügung gestellt. Das Merkblatt erhalten Sie hier (PDF-Dokument, 88,58 KB, 25.10.2021).