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Luftaufnahme St. Leon-Rot
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Baugebiete

(update)

Die Bauplätze im Oberfeld sind alle vergeben!!

Baugebiet "Oberfeld"

Weitere Einzelheiten über den Bebauungsplan können Sie unter folgendem Link einsehen.

Bewerbungsstart verzögert sich!

Im Rahmen der Vorbereitung der Bewerbungsphase für das Neubaugebiet Oberfeld steht derzeit noch die Vergabe der Flurstücknummern für die neu zu bildenden Grundstücke aus. Um das Verfahren voranzubringen, wurde beim Amt für Flurneuordnung, welches für die Flurbereinigung zuständig ist, angefragt, bis wann mit einer Übermittlung der für die Erstellung der Kaufverträge nötigen Flurstücknummern gerechnet werden kann.

Auf Anfrage teilte das Amt für Flurneuordnung der Gemeinde St. Leon-Rot folgendes mitgeteilt:

Die Übernahme der Daten aus dem Flurbereinigungsverfahren in das Liegenschaftskataster ist noch nicht abgeschlossen. Hierzu müssen mehrere Prüfläufe iterativ angestoßen und die jeweiligen Hinweise und Fehlermeldungen einzeln bearbeitet werden. Erst wenn die Migration vollständig abgeschlossen ist und das Liegenschaftskataster den neuen Stand fehlerfrei übernommen hat, sind auch die Flächen endgültig. Hier besteht eine kleine Unsicherheit, da die Flächenberechnung aus den Koordinaten im jeweiligen System erfolgt und die Flurbereinigungsverwaltung und die Vermessungsverwaltung mit unterschiedlichen Programmen arbeiten. Die möglichen Flächendifferenzen sind gering, aber in hochpreisigen Bereichen entspricht bereits 1 m² schon viel Geld. Außerdem sollte im Grundbuch dieselbe Fläche stehen wie im Kataster. Daher wurde bisher für das Baugebiet Oberfeld die vorzeige Grundberichtigung noch nicht beantragt und auf die endgültigen Katasterflächen gewartet. Die Testläufe zur Migration in das Liegenschaftskataster sind recht weit fortgeschritten. Wesentliche Fehler und Hinweise konnten in den vergangenen Monaten erfolgreich bearbeitet werden, so dass derzeit Simulationen zur Übernahme durchgeführt werden. Flächenabweichungen haben sich dabei bisher nur bei wenigen Flurstücken ergeben, jedoch insbesondere an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes, an der auch das Baugebiet Oberfeld liegt.
Sobald die Migration der Daten erfolgreich abgeschlossen wurde und der Gemeinde die endgültigen Daten vorliegen, werden wir umgehend darüber informieren und die weiteren Schritte für die Bewerbungsphase einleiten. Mit Beginn der Bewerbungsphase werden wir auch die Rückabwicklung der Grundstücke an die Alteigentümer durchführen.

(Update)

Wie uns das Amt für Flurneuordnung mitteilt, ist bei der Katasterfortführung die Verfahrensgrenze als schwierigster Teil (weil hier alter und neuer Bestand identisch sein müssen) inzwischen fehlerfrei. Der anschließende Prüflauf über den neuen Bestand innerhalb des Gebietes wird zurzeit vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) mit Unterstützung der Firma durchgeführt, die das GIS-Programm geschrieben hat. Sollte es mit der Migration nach ALKIS immer noch nicht klappen, können aber zumindest die jetzigen UTM-Koordinaten an das Vermessungsbüro weitergeleitet werden, damit dort eventuelle Abweichungen zu den Daten vom Dezember 2020 berücksichtigt werden können. Die Unterlagen zur Grundbuchabgabe sind in der Prüfgruppe des Amts für Flurneuordnung. Die Gemeindegrundstücke werden dort als erstes geprüft und können ggf. auch vorzeitig ans Grundbuchamt abgegeben und im Grundbuch fortgeführt werden. Das Amt für Flurneuordnung meldet sich, sobald diese eine Info vom LGL erhalten haben.

Eine Vergabe der Grundstücke wird nicht mehr in Jahre 2021 vollzogen. Der Bewerbungsstart erfolgt frühestens Anfang 2022. Bitte vergewissern Sie sich im Januar 2022, hier an dieser Stelle, über den neusten Stand.

 

(Update)

Der Gemeinde wurden bisher noch keine Veränderungen bei der Berichtigung der öffentlichen Bücher durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung

Baden-Württemberg mitgeteilt.

Der aktuellen Status kann unter der folgenden Adresse online abgefragt werden.

 

https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/verfahren.xhtml?vfa=3034

 

Sobald die Gemeinde Vollzug der Maßnahme und Korrektur der Bucher gemeldet bekommt, werden die Eigentümer unaufgefordert angeschrieben.

Über das Verfahren der Veräußerung der gemeindeeigenen Grundstücke werden wir nach der Gemeinderatssitzung am 21.12.2021 ein weiteres Update

Online stellen.

 

(Update)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.12.2021 die Richtlinien über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen beschlossen. Gleichzeitig wurde auch das Bewerbungsverfahren und der Grundstückspreis beschlossen.Terminiert wurde auch der Bewerbungsstart. Dieser wurde auf den 14.01.2022 festgelegt. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 18.02.2022.

Die Richtlinie, wie auch die erforderliche Bewerbungsunterlagen, werden ab dem 14.01.2022 zum Download bereitgestellt.
Gleichzeitig werden die Unterlagen auch im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 1/2 am 14.01.2022 veröffentlicht.
Bewerbungen sind möglich auf die Grundstücke im Neubaugebiet Oberfeld, wie auch in einem separaten Verfahren auf das Grundstück Birkenweg 12.
Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Bewerbungsausschreibungen. Bewerbungen auf das Grundstück im Birkenweg 12 sind entsprechend so auf der Bewerbung zu kennzeichnen.

Das entsprechende Baugebiet können Sie hier einsehen. (PDF-Dokument, 217,32 KB, 02.06.2022)

 

(Update)

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist für die Bauplätze im Neubaugebiet Oberfeld und Birkenweg 12 am 18.02.2022, werten die zuständigen Mitarbeiter im Rechnungsamt derzeit die eingegangenen Bewerbungen aus und versehen diese mit den entsprechenden Punkten der Vergabekriterien nach der Wohnbauflächenvergaberichtlinien. Dies gestaltet sich bei rund 260 Bewerbungen auf die ausgeschriebenen 13 Grundstücke schwierig. Um mehr Transparenz in die Entscheidungen der Verwaltung bei den Auswertungen der Bewerbungen zu erlangen, wird der Gemeinderat in der nächsten Sitzung über verschiedene Punkte der Bewertungskriterien beraten. Dadurch soll jeder Bewerber die Möglichkeit erhalten, seine erreichte Punktzahl im Bewerbungsverfahren nachvollziehen zu können.

Daher wird das Vergabeverfahren für die Bauplätze im Neubaugebiet Oberfeld und Birkenweg 12 noch etwas andauern.

 

(Update)

Bewerberverfahren Oberfeld:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 Konkretisierungen für die Merkmale der Bewerbungskriterien der Wohnbauflächenvergaberichtlinie beschlossen.

Für das Merkmal der arbeitsintensiven ehrenamtlichen Tätigkeit legte der Gemeinderat eine Mindeststundenzahl fest, bei dem eine Tätigkeit als arbeitsintensiv zu berücksichtigen ist.

Diese wurde auf 5 Stunden die Woche/20 Stunden im Monat festgelegt.

Für das Merkmal der herausgehobenen Funktion einer ehrenamtlichen Tätigkeit wurden die Beispiele übernommen, die vom Gemeindetag in der Musterrichtlinie für eine Wohnbauflächenvergaberichtlinie aufgeführt sind.
Dies sind beispielsweise

  • Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde
  • Mitglied der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
  • ehrenamtliches Mitglied in einem Gremium in der Gemeinde, welches der Kirchengemeindeleitung zuzuordnen ist (z.B. Ältestenkreis, Kirchengemeinderat)

Keiner Konkretisierung bedurfte es bei dem Merkmal des Ortes der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit, da bereits in der Richtlinie der eindeutige Bezug zur Gemeinde aufgeführt war.

 

(Update):

Nach dem das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises die Wohnbauflächenrichtlinie, wie auch das Zustandekommen der Richtlinie überprüft hat, erhielt die Gemeinde die Mitteilung, dass der vom Gemeinderat beschlossene Verkaufspreis in Höhe von 680,00 € nicht marktgerecht sei und die Verwaltung daher gegen den § 92 GemO verstoßen würde.

Hier vertritt die Gemeinde eine andere Auffassung.

Um jedoch das Vergabeverfahren nicht noch weiter unnötig zu verzögern wird die Verwaltung einen entsprechenden Beschlussvorschlag dem Gemeinderat vorlegen, der den Verkauf unter Wert als Inhalt hat. Danach muss ein gefasster Beschluss erneut dem Kommunalrechtsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.

Nach Genehmigung des im Beschluss aufgeführten Verkaufs unter Wert durch das Kommunalrechtsamt, wird die Verwaltung umgehend den Gemeinderatstermin für die notarielle Vergabe festlegen.

Wir bitten die Verzögerungen zu entschuldigen. Der Verwaltung ist es jedoch wichtig, dass die Bewerber die ein Grundstück erwerben können, diese auch rechtssicher erwerben.

(Update):

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Leon-Rot wird in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, den 24.05.2022 über den endgültigen Vergabepreis beschließen.
Danach ist für den Donnerstag, den 02.06.2022 um 18.00 Uhr im Harres, in öffentlicher Gemeinderatssitzung, die Festsetzung der Vergabeliste vorgesehen. Hierbei werden auch Listenplätze per Losentscheid vergeben. Dies erfolgt unter notarieller Aufsicht.

Die Vergabe der Listenplätze im Oberfeld wird nach Nummern durchgeführt. Das heißt, dass alle Bewerber, die mindestens 75 Bewerbungspunkte erreicht haben, mit einem Listenplatz belegt werden. Entweder sind die Listenplätze eindeutig aufgrund ihrer Punktezahl oder diese werden gemäß Losentscheid festgelegt. Dadurch bestehen nach Abschluss des Verfahrens 41 Listenplätze. Hierdurch ist gesichert, dass bei Absagen durch Bewerber die in der Liste vordere Plätze belegen, diese durch Nachrücker aufgefüllt werden können.

Eine namentliche Bekanntgabe der potenziellen Erwerber, erfolgt in dieser Sitzung nicht!

Beim Bauplatz im Birkenweg stehen die ersten 4 Bewerber nach Punktezahl fest. Die Auswahl der Ersatzbewerber der Listenplätze 5 bis 8 erfolgt per Losentscheid, da alle die gleiche Punktzahl aufweisen.

Anschließend werden die Familien in der dann feststehenden Rangfolge unter Einräumung einer Frist mitgeteilt, sie mögen sich ein entsprechendes, zur Verfügung stehendes Grundstück heraussuchen.

Nachdem feststeht, welche Bewerber ein Grundstück erwerben möchten, muss der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Vergabebeschluss, unter namentlicher Angabe der Erwerber, fassen.

 

(Update):

„Die Erschließung des Neubaugebiets „Oberfeld“ ist nun abgeschlossen.

Die Grundstücke sind soweit gebildet und die künftigen Eigentümer warten derzeit darauf,

den notariellen Vertrag unterzeichnen zu können.

Im Rahmen der Erschließung wurden keine Markierungen der Grundstücke durchgeführt,

dies ist Aufgabe jeden Eigentümers, soweit dies gewünscht wird.

Alle Vermessungen können auch ohne Grenzpunkte gemacht werden.

Sofern durch die künftigen Eigentümer Grenzpunkte gewünscht werden, sind diese in Eigenregie

zu beauftragen. Hier bietet sich an, sich mit dem Nachbarn abzusprechen, um sich die Kosten entsprechend

zu teilen.

Die Gemeinde darf ohne Zustimmung der jeweiligen Eigentümer keine Daten weiter geben, sofern diese bei der Gemeinde

angefragt würden, es sei denn, wir bekämen eine ausdrückliche Zustimmung hierfür.

Sofern einer Weitergabe von Adressdaten an Eigentümer von Nachbargrundstücken, zur gemeinsamen Grenzpunktsetzung, nichts entgegen steht,

wird um kurze schriftliche Zustimmung unter Angabe der aktuellen Adresse und Email gebeten. Wer möchte, kann auch eine telefonische Erreichbarkeit mitteilen.“

Vergabeverfahren

Vergabeverfahren

rechnungsamtinfo@st-leon-rot.de

  1. Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats am 21.12.2021 wurden die Bauplatzvergabekriterien der Wohnbauflächenvergaberichtlinie am 14.01.2022 auf der Homepage der Gemeinde St. Leon-Rot und im Amtsblatt der Gemeinde St. Leon-Rot in der Ausgabe 1/2 am 14.01.2022 öffentlich bekanntgemacht.
     
  2. Alle Bewerber können sich schriftlich oder in Textform (Brief oder E-Mail) in der Zeit vom 14.01.2022 bis 18.02.2022, unter Beifügung der erforderlichen Nachweise, auf ein Grundstück im Neubaugebiet Oberfeld oder auf das Grundstück Birkenweg 12, bewerben. Der Eingang der Bewerbung wird von der Gemeindeverwaltung in Textform (Angabe einer E-Mail-Adresse auf dem Bewerbungsformular vorausgesetzt) bestätigt. Bis zum Bewerbungsschluss unvollständige Bewerbungsunterlagen führen zum Verfahrensausschluss. Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen.
     
  3. Nach Ablauf des 18.02.2022 wertet die Gemeindeverwaltung die fristgerecht eingegangenen und vollständigen Bewerbungen anhand der beschlossenen Bauplatzvergabekriterien aus. Die zugelassenen Bewerber werden anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge geordnet. Erzielen zwei oder mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, entscheidet das Los. Dies erfolgt unter notarieller Aufsicht!
     
  4. Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke an die Antragsteller erfolgt auf Basis der erzielten Bewertungspunkte. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Vergabekriterien ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Antragstellung. Danach eingetretene Veränderungen werden, sofern diese innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen, berücksichtigt. Der Antragsteller hat solche Veränderungen vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens der Gemeinde St. Leon-Rot unverzüglich in Textform anzuzeigen und gegebenenfalls nachzuweisen.
     
  5. Über das Ergebnis der Vergabe der Bauplätze werden – gemäß der nach Maßgabe des § 5 der Wohnbauflächenvergaberichtlinie festgestellten Punkteverteilung der wertbaren Bewerbungen – die ab Platzziffer 1 in der absteigenden Reihenfolge ermittelten Bewerber informiert. Wertbar sind die mit dem Bewerbungsformular eingereichten Angaben. Anschließend haben sich die Bewerber nach Zugang der Information verbindlich schriftlich oder in Textform innerhalb von 10 Tagen gegenüber der Gemeinde St. Leon-Rot zu erklären, welchen freien Bauplatz sie erwerben werden (Bauplatzpriorisierung). Dies erfolgt in der Reihenfolge der erreichten Punkte bzw. bei Losverfahren nach Platzierung gemäß notariellem Losentscheid. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt die Bewerbung als zurückgenommen und die Gemeinde kann die zuvor zugewiesenen Bauplätze an nachrückende Bewerber vergeben und veräußern. Die nichtbegünstigten Antragsteller werden ebenfalls, nach Abschluss des Verfahrens, in Textform (E-Mail) informiert.
     
  6. Mit Zusage, den Bauplatz erwerben zu wollen, ist die Kaution gemäß § 9 der Wohnbauflächenvergaberichtlinie innerhalb der dort angegebenen Frist, an die Gemeinde zu zahlen.
     
  7. Nach Zuteilung aller Bauplätze berät und beschließt der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung über den Verkauf der Bauplätze. Anschließend vereinbart die Gemeinde mit den Bewerbern, denen ein Bauplatz zugewiesen wurde, Notartermine zur Unterzeichnung der Grundstückkaufverträge und anschließender Auflassung der Grundstücksveräußerung. Die Veräußerung erfolgt unter Berücksichtigung der in der Sitzung vom 21.12.2021 beschlossenen Förderung von Familien in Höhe von 10 €/m², bei maximal 3 anrechenbaren Kindern. Damit kann sich der festgelegte Basispreis (680 €/m²) um bis zu maximal 30 €/ pro m² reduzieren.

Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen können Sie in den aufgeführten Anlagen entnehmen:

Richtlinien über die Vergabe von kommunalen Wohnbauflächen (PDF-Dokument, 214,57 KB, 14.01.2022)

Baugebiet Oberfeld Übersichtsplan (PDF-Dokument, 217,32 KB, 02.06.2022)

Besonderheit Grundstück Birkenweg 12 (PDF-Dokument, 324,19 KB, 18.01.2022)