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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Wirtschaftsförderung

Steuer- und Gebührensätze

Die Gemeinde fördert die Wirtschaft durch niedrige Steuer-, Gebühren- und Beitragssätze. Einen Überblick über die Sätze der Gewerbe- und Grundsteuer sowie der erhobenen Gebühren und Beiträge erhalten Sie hier.

Gewerbeübersicht

Eine Übersicht der Unternehmen in St. Leon-Rot finden Sie in unserer Firmenliste.

Neue Infomappe der Stabsstelle Wirtschaftsförderung

Unterstützung für Unternehmen beim Klimaschutz

Klimaschutz wird immer wichtiger. Auch für die Wirtschaft – denn gerade angesichts steigender Energiekosten sind Einsparungen nicht nur ein Gewinn für das Klima, sondern auch fürs Geschäft. Doch im unternehmerischen Alltag sind Klimaschutzmaßnahmen oft nicht leicht umzusetzen. Unternehmen aus der Region, die jetzt handeln wollen und noch nicht genau wissen, wie oder wo sie dabei am besten ansetzen sollen, erhalten jetzt Unterstützung: Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat eine Infomappe zum Thema Klimaschutz angelegt.

In dieser Mappe finden sich – nach Themenfeldern wie Emissionen, Mobilität, Energieeffizienz oder Fördermittel geordnet – Angebote und Ansprechpersonen, die Unternehmen und Selbstständige in ihrem Bemühen um mehr Klimaschutz unterstützen können. Best-Practice-Beispiele von Unternehmen, die bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt haben, machen das jeweilige Themenfeld noch greifbarer.

„Klimaschutz erfordert kontinuierliche Arbeit – unsere Mappe ebenfalls“, erklärt die Verantwortliche Dr. Anja Brandt. „Angebote und Ansprechpersonen werden immer wieder ergänzt oder aktualisiert. Wir freuen uns auch immer wieder über Hinweise auf neue Angebote und Akteure auf dem Gebiet.“

Entsprechende Meldungen können per E-Mail an a.brandt(@)rhein-neckar-kreis.de gesandt werden. Die Mappe kann kostenlos per Post angefordert oder unter www.rhein-neckar-kreis.de/wirtschaft/investorenservice heruntergeladen werden.

Förderprogramm und hilfreiche Links

BAFA startet Verfahren für befristeten Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Unternehmen

Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.

Ab 15. Juli 2022 können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle - BAfA -  einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des Krieges betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

BAFA - Energie - BAFA startet Verfahren für befristeten Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Unternehmen

BAFA - Energiekostendämpfungsprogramm

Aktuelles

Unternehmensfinanzierung

Das „KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – große Unternehmen“  sowie das "KfW-Sonderprogramm UBR 2022 Mittelstand" ermöglicht Unternehmen,

Einzelunternehmen und Freiberuflern, die durch die aktuelle Ukraine-Lage betroffen sind, eine zinsgünstige Finanzierung. Die besondere Betroffenheit der Unternehmen

durch Umsatzrückgänge, Produktionsausfälle, Schließungen von Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten muss nachgewiesen werden. Den durchleitenden

Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) wird eine Haftungsfreistellung von 70 % bzw. 80 % gewährt.

Die Einzelheiten können Sie den angefügten Merkblättern entnehmen.

KfW Sonderprogramm UBR 2022 große Unternehmen (PDF-Dokument, 257,46 KB, 02.06.2022)

KfW Sonderprogramm UBR 2022 Mittelstand (PDF-Dokument, 167,67 KB, 02.06.2022)