Abwassergebühren
Abwassergebühr
Beim Abwasser wird zwischen einer Gebühr für Schmutzwasser und Regenwasser unterschieden. Die Gebühren werden turnusmäßig alle 2 Jahre neu kalkuliert. Die Schmutzwassergebühr wird auf Grundlager der im Vorjahr angefallene Jahresschmutzwassermenge ermittelt.
Für die Ermittlung der Gebühr für das Niederschlagwasser wurde eine versiegelte Gesamtfläche von 1.386.725 m² zu Grunde gelegt. Basis dazu waren die durch eine Befliegung ermittelten Flächen aus dem Jahr 2010, die durch die Grundstückseigentümer dann bestätigt oder korrigiert wurden. Änderungen an den versiegelten Flächen werden von den Grundstückseigentümern gemeldet und bei der Berechnung berücksichtigt.
Zuletzt wurden für die Jahre 2022 und 2023 die Abwassergebühren kalkuliert. Das Ergebnis der Kalkulation wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.01.2022 beschlossen.
Folgende Abwassergebühren werden ab dem 01.01.2022 erhoben:
- Schmutzwassergebühr: 2,80 € je m³
- Niederschlagwassergebühr: 0,25 € je m²
Absetzungen
Absetzung Schmutzwasser/ Änderung Regenwassereinleitungen
Absetzung Schmutzwasser
Schmutzwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, können auf Antrag bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt werden. Von der Absetzung ausgenommen ist eine Wassermenge von 20 m³ im Jahr.
Den entsprechenden Antrag senden Sie an das Bauamt der Gemeinde St. Leon-Rot oder per E-Mail.
Änderung Regenwassereinleitungen
Gemessen wird die Niederschlagswassergebühr anhand der überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen. Relevant sind also alle versiegelten Flächen des an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes. Sofern die Gebühr zum ersten Mal anfällt ist der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses ausschlaggebend.
Sie müssen das Bauamt der Gemeinde St. Leon-Rot zeitnah informieren, wenn nach erstmaliger Erfassung zusätzlich befestigte Flächen hinzukommen, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Auch der umgekehrte Fall, dass durch Entkoppelungsmaßnahmen einleitende Flächen wegfallen und infolge Versickerung auf dem Grundstück von diesen Flächen keine Einleitung mehr in die Kanalisation erfolgt, muss das Bauamt der Gemeinde St. Leon-Rot informiert werden.
Gerne können Sie auch per E-Mail Kontakt aufnehmen.