Neuigkeiten: Gemeinde St. Leon-Rot


Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Zur Suche,
Zur Inhaltsübersicht,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Luftaufnahme St. Leon-Rot
Zum Bürgerserviceportal

Neuigkeiten

Handwerkerparkausweis

icon.crdateArtikel vom 27.04.2026

Änderungen zu Anhängern: Die Metropolregion Rhein-Neckar informiert

Seit 2008 gibt es den Handwerkerparkausweis (HWPA) in der Metropolregion Rhein-Neckar, seit 2024 auch in digitaler Form. Seit Anfang September 2025 steht ein optimierter und benutzerfreundlicher digitaler Antrag zur Verfügung.

Der Handwerkerparkausweis kostet 195 Euro pro Jahr und ist mit der Beantragung für zwölf Monate gültig. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen hinterlegt werden, die jedoch nur einzeln genutzt werden dürfen. Die Beantragung erfolgt digital über die Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz. Der Ausweis wird im „print-at-home“-Verfahren selbst erzeugt und im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jahresgebühr 195 Euro, Gültigkeit 12 Monate
  • Bis zu drei Kennzeichen pro Ausweis
  • Digitaler Ausdruck ersetzt die frühere Karte mit Dienstsiegel
 

Neue Regelung ab 14.04.2026 – Anhängerrichtlinie
 

1. Grundsatz der Kennzeicheneintragung

Auf einem Handwerkerparkausweis können künftig

• bis zu drei Kraftfahrzeugkennzeichen,

• bis zu drei Anhängerkennzeichen, oder

• eine Kombination aus Kraftfahrzeug- und Anhängerkennzeichen eingetragen werden.

 

Damit wird klargestellt, dass ein Handwerkerparkausweis sowohl ausschließlich für Kraftfahrzeuge und auch ausschließlich für Anhänger, als auch für eine Kombination aus beidem ausgestellt werden kann.

Die Eintragung erfolgt jeweils fahrzeugbezogen über das amtliche Kennzeichen.

Das Fahrzeug, an dem der Anhänger befestigt ist, muss über einen gültigen Handwerkerparkausweis verfügen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Parkberechtigung.

 

2. Parkberechtigung bei Nutzung von Anhängern

Parkt ein Zugfahrzeug gemeinsam mit einem Anhänger im Rahmen einer handwerklichen Tätigkeit, bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Gemeinsame Eintragung auf einem Handwerkerparkausweis: Sind sowohl das Kennzeichen des Zugfahrzeugs als auch das Kennzeichen des Anhängers auf demselben Handwerkerparkausweis eingetragen, genügt es, diesen einen Handwerkerparkausweis gut sichtbar im Zugfahrzeug auszulegen. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, wenn der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist.
  • Separate Handwerkerparkausweise: Verfügen Zugfahrzeug und Anhänger jeweils über einen eigenen Handwerkerparkausweis, sind beide Ausweise im Zugfahrzeug auszulegen. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, wenn der Anhänger am Fahrzeug angekoppelt ist.

3. Klarstellung zur Parkberechtigung

Ein Anhänger allein ist nicht parkberechtigt. Beim Parken darf ein Anhänger daher nicht alleine abgestellt werden, sondern muss mit dem zugelassenen Zugfahrzeug verbunden sein.

Der regionale Handwerkerparkausweis gilt weiterhin in allen kreisfreien Städten und Landkreisen der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in der TechnologieRegion Karlsruhe. Er entlastet Handwerksbetriebe seit vielen Jahren von aufwendigen Einzelgenehmigungen und trägt zu einer effizienten Abwicklung von Arbeitseinsätzen vor Ort bei.

 

Weitere allgemeine Informationen erhalten Handwerksbetriebe und Kommunen unter https://m-r-n.com/themen-projekte/handwerkerparkausweis/.

Fragen werden unter der E-Mail-Adresse handwerkerparkausweis(@)m-r-n.com beantwortet.