Der Gemeinderat in St. Leon-Rot
Die Gemeinden Rot und St. Leon bilden seit 1. 1. 1974 im Zuge der Gemeindereform die neue Gemeinde St. Leon-Rot und bestimmten in der neuen Hauptsatzung, dass die so genannte unechte Teilortswahl durchgeführt wird. Diese sollte gewährleisten, dass jeder Ortsteil gleich viele Vertreter in den Gemeinderat entsenden kann. Bedeutung gewann die unechte Teilortswahl vor allem in Gemeinden, bei denen die Größe der einzelnen Ortsteile sehr unterschiedlich ist.
Nach knapp 20 Jahren der Zusammengehörigkeit beschloss der damalige Gemeinderat kurz vor der Gemeinderatswahl 1994, die Hauptsatzung zu ändern und die unechte Teilortswahl abzuschaffen. Wegen der fast gleich großen Ortsteile wurde es als nicht mehr erforderlich angesehen, die unechte Teilortswahl beizubehalten.
Im Gemeinderat von St. Leon-Rot sitzen 22 direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Räte; sie sind für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die gewählten Mitglieder des Gemeinderates können Sie sich anschauen.
Die Gemeinderatswahlen 2014 und 2019 brachten die nachstehend aufgeführten Ergebnisse.
Ergebnis der Wahl 2019
Ergebnis der Wahl 2014