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Information zu Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen des Bundes
Private Haushalte, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen, erhalten vom Bund eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten. Die Gemeinden sind für die Auszahlung nicht zuständig, sondern das Landesumweltministerium Baden-Württemberg. Hier erfahren Sie mehr: www.um.baden-wuerttemberg.de

