Bekanntmachungen und Offenlagen: Gemeinde St. Leon-Rot


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Bekanntmachungen und Offenlagen

Wenn es aktuell Offenlagen bei der Gemeinde gibt, finden Sie sie hier in der Übersicht.

Die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH, Berliner Straße 6 in 69120 Heidelberg hat beim Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Erweiterung des bestehenden Baggersees um ca. 12,5 ha in nordwestliche Richtung sowie zur Landrückgewinnung von ca. 4,1 ha im westlichen Seebereich auf Gemarkung Kronau beantragt.

Der Baggersee befindet sich auf Gemarkung Kronau und Bad Schönborn und hat aktuell eine Fläche von ca. 34,5 ha. Der Erweiterungsbereich schließt nordwestlich an den bestehenden See an und erstreckt sich ausschließlich auf Waldflächen. Die bisherige Abbautiefe von 64 m + NN bleibt beibehalten. Im westlichen flachen Seebereich ist auf einer Fläche von ca. 4,1 ha die Auffüllung mit nicht verwertbarem grubeneigenem Material vorgesehen, um dort einen Teil der erforderlichen Ersatzaufforstungen zu tätigen. Weitere Ersatzaufforstungen erfolgen auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe und auf Gemarkung Adersbach (Stadt Sinsheim, Rhein-Neckar-Kreis) und weitere forstliche Ausgleichsmaßnahmen auf Gemarkung Sandhausen (Rhein-Neckar-Kreis).

Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe zuständig.

Das Erweiterungsvorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Auf Grund der Größe des Vorhabens und der tangierten Schutzgüter wie Grundwasser und Boden und der mit der Erweiterung verbundenen Waldumwandlung auf einer Fläche von insgesamt ca. 11,32 ha stellt das Landratsamt als zuständige untere Wasserbehörde nach § 5 UVPG fest, dass für das Vorhaben gemäß § 7 Abs. 3 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.15 und § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 17.2.1 die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) ist Bestandteil der Antragsunterlagen.

Die Antragsunterlagen werden

vom 10.08.2026 bis 09.09.2026

auf der Internetseite

der Gemeinde Kronau www.kronau.de unter „Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen/2026“

                                                                und

     

 der Gemeinde Bad Schönborn www.bad-schoenborn.de unter

 Öffentliche Bekanntmachungen | Bad Schönborn Rubrik „Planverfahren“

                                                               

                                                                und

der Stadt Karlsruhe www.karlsruhe.de/bekanntmachungen

                                                                  und

   der Stadt Sinsheim https://www.sinsheim.de/stadt-info/impressum-service/bekanntmachungen

                                                                  und

  der Gemeinde Sandhausen

  www.sandhausen.de/de/Wirtschaft-Bauen/(Um)Bauen/Offenlegungen-anderer-Behörden

zur Einsicht zugänglich gemacht.

Zusätzlich werden die Antragsunterlagen

                                                     vom 10.08.2026 bis 09.09.2026

                          bei der Gemeinde Kronau, Rathaus Kronau, Kirrlacher Straße 2,

                          76709 Kronau, Bauamt, 3. OG

                           und

                          bei der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Karlsruhe, Kaiserallee 4,

                          76133 Karlsruhe, 2. OG, Raum 245

                                                                  und

                          bei der Stadt Sinsheim, Rathaus Sinsheim, Wilhelmstraße 14 – 18,

                          74889 Sinsheim, Amt für Stadt- und Flächenentwicklung, 1. OG

                                                                   und

                         bei der Gemeinde Sandhausen, Rathaus Sandhausen, Bahnhofstraße 10,

                         69207 Sandhausen, 2. OG, Zimmer 34

während der Öffnungszeiten zur Einsicht ausgelegt.

Öffnungszeiten:

Gemeinde Kronau:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Stadt Karlsruhe:

Montag bis Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Stadt Sinsheim:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Mittwoch 14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Gemeinde Sandhausen:

Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

Dienstag 14.30 Uhr - 17.00 Uhr

Mittwoch 14.30 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag 7.30 Uhr - 13.00 Uhr

Die Bekanntmachung des Vorhabens und die dazugehörigen Planunterlagen können auch auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe https://www.landkreis-karlsruhe.de  unter „Aktuelles & Landkreis/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Umweltrechtsverfahren/Wasserrecht“ eingesehen werden.

Folgende Berichte sind unter anderem Gegenstand der Antragsunterlagen:

- Erläuterungsbericht

- Abbaupläne

- UVP-Bericht

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

- Landschaftspflegerischer Begleitplan

- Waldumwandlungsantrag

- Bodenschutzkonzept

- Fisch- und Wasserpflanzen-Gutachten, Fledermaus- und Haselmaus-Gutachten

- Limnologische Untersuchungen mit Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie

- Fachgutachten zum Grundwasserfließregime, Grundwassermodellberechnungen und

  Grundwasseruntersuchungen

- Geotechnisches Gutachten

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kronau, der Gemeinde Bad Schönborn, Friedrichstraße 67, 76669 Bad Schönborn, der Gemeinde St. Leon-Rot, Rathausstraße 2, 68789 St. Leon-Rot, der Stadt Karlsruhe, der Stadt Sinsheim, der Gemeinde Sandhausen oder beim Landratsamt Karlsruhe -Amt für Umwelt und Arbeitsschutz-, Kriegsstrasse 100, 76133 Karlsruhe äußern oder Einwendungen gegen den Plan erheben.

Diese Äußerungsfrist vor den o.g. Stellen gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz einzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass

a)    nach Ablauf der Äußerungsfrist alle Äußerungen und Einwendungen bis zur Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen; dies gilt auch für Stellungnahmen von o.g. Vereinigungen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.

b)    rechtzeitig erhobene Einwendungen und rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen von o. g. Vereinigungen in einem Erörterungstermin behandelt werden,

c)    in dem Erörterungstermin bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann,

d)    die Benachrichtigung der Personen, die Einwendungen erhoben haben oder der Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin sowie die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

e)    über die Zulässigkeit des Vorhabens mittels Planfeststellungsbeschluss entschieden wird.

 

Antragsunterlagen (Dieser Link ist im Zeitraum von Montag, 10.08.2026 bis einschließlich Mittwoch, 09.09.2026 verfügbar)