Mülltermine
Abfallbeseitigung
Die Beseitigung des anfallenden Mülls ist Aufgabe des Rhein-Neckar-Kreises, der die AVR Kommunal AöR, damit betraut hat.
Die Gesellschaft kann wie folgt erreicht werden:
Telefonnummer: 07261 9 31-0
Faxnummer: 07261 9 31-71 00
E-Mail schreiben
Zur Homepage
Auf den Seiten der AVR GmbH sehen Sie die Abfuhr- bzw. Sammeltermine für Rest- und Biomüll, Grünschnitt, Schadstoffe und Sperrmüll. Den Sperrmüll können Sie hier online oder mit einem Formular anmelden, das Sie im Entsorgungsheft der AVR Kommunal AöR finden; das Heft wird Ihnen jährlich zugestellt.
Bei der AVR stehen folgende Ansprechstellen zur Verfügung:
Gewerbe Grüne Tonne plus
Telefonnummer: 06221 87 81 00
Faxnummer: 07261 9 31 - 70 11
E-Mail schreiben
Hausmüllabfuhr (Tonnen, Gebühren)
Telefonnummer: 07261 9 31 - 2 02
Faxnummer: 07261 9 31 - 70 30
E-Mail schreiben
Sammlungen Anmeldung (Sperrgut, Holz, Elektro, Schrott)
Telefonnummer: 07261 9 31 - 3 10
Faxnummer: 07261 9 31 - 70 40
E-Mail schreiben
Reklamationen technischer Art
Telefonnummer: 07261 9 31 - 9 31
Faxnummer: 07261 9 31 - 70 70
E-Mail schreiben
Telefonzentrale:
Telefonnummer: 07261 9 31 - 0
Faxnummer: 07261 9 31 - 71 00
E-Mail schreiben
Entsorgung von Baumschnitt und Reisig
Die Gemeinde St. Leon-Rot bietet für ihre Bürgerinnen und Bürger den Service, dass anfallendes Reisig, Baumschnitt, Laub und Rasenschnitt ortsnah abgegeben werden kann. Dafür wurde ein Häckselplatz im Bauhof der Gemeinde, An der Autobahn 50, eingerichtet.
Häckselplatz der Gemeinde St. Leon-Rot geöffnet
An folgenden Terminen kann die Entsorgung im Bauhof kostenlos erfolgen:
Januar 2023
- Freitag, den 27.01. von 14.00 – 17.00 Uhr
- Samstag, den 28.01. von 09.00 – 15.00 Uhr
Februar 2023
- Freitag, den 03.02. geschlossen
- Samstag, den 04.02. geschlossen
- Freitag, den 10.02. von 14.00 – 17.00 Uhr
- Samstag, den 11.02. von 09.00 – 15.00 Uhr
- Freitag, den 17.02. geschlossen
- Samstag, den 18.02. geschlossen
- Freitag, den 24.02. von 14.00 – 17.00 Uhr
- Samstag, den 25.02. von 09.00 – 15.00 Uhr
Einfahrt nur für einzelne PKWs mit einer Person. Für wartende PKW Fahrer ist das Aussteigen aus PKWs untersagt. Dem Aufsichtspersonal ist folge zu leisten.
Wir bitten um Beachtung. (weitere Informationen).