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Gemeindehaushalt
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist jede Kommune grundsätzlich verpflichtet, vor Beginn des Haushaltsjahres einen Haushaltsplan vorzulegen, der in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden wurde. In dem Plan sind alle Einnahmen und Ausgaben zu veranschlagen.
Der Haushaltsplan wird nach Verwaltungs- und Vermögensplan getrennt aufgestellt. Im Verwaltungshaushalt sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben dargestellt.
Der Vermögensplan umfassst die vermögenswirksamen Ansätze.
Zur Information der Einwohner veröffentlicht die Gemeinde auf dieser Seite den vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltsplan, erstmals im Jahre 2010.
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Haushaltsplan 2011 (6,707 MB)
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Haushaltsplan 2010 (10,473 MB)
Der Haushaltsplan stellt das Arbeitsprogramm für die Gemeindeverwaltung dar und gibt vor, welche Mittel für welchen Zweck verwendet werden können.
Durch den Haushaltsplan werden jedoch keine Ansprüche gegenüber der Gemeinde begründet.











