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Gemeinderatswahlen
Der Gemeinderat und der Bürgermeister verwalten gemeinsam die Gemeinde St. Leon-Rot. Der Gemeinderat ist das Hauptorgan und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger; ihm obliegt die kommunalpolitische Führung der Gemeinde. Das Gremium entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen die vom Bürgermeister geleitete Verwaltung handelt.
Der Gemeinderat besteht aus 22 gewählten Mitgliedern und dem Bürgermeister. Gewählt wurde der Gemeinderat in seiner jetzigen Zusammensetzung am 7. Juni 2009 von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Über diesen Link kommen Sie zu den Ergebnissen der Wahlen 1999, 2004 und 2009.
In den meisten baden-württembergischen Städten und Gemeinden schlagen Parteien und Wählervereinigungen bzw. -gruppierungen die Kandidaten für den Gemeinderat vor. Jede Wählervereinigung und jede Partei kann in der Regel so viele Kandidaten vorschlagen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden bei einer Versammlung der Partei oder der Wählervereinigung nach demokratischen Regeln nominiert.
Die Wahlvorschläge sind innerhalb bestimmter Fristen bei der Gemeinde einzureichen. Der speziell für die Gemeinderatswahl gebildete Gemeindewahlausschuss berät und entscheidet über die Zulassung der vorgelegten Wahlvorschläge. Auf dem Stimmzettel sind alle Bewerber, die zu derselben Partei oder derselben Wählervereinigung gehören, untereinander geschrieben. Die Reihenfolge der Kandidaten bestimmt die Partei oder die Wählervereinigung.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu wählen sind; in St. Leon-Rot sind dies 22.
Mit seinen Stimmen kann der Wähler beliebige Kandidaten wählen. Er kann jeder Kandidatin und jedem Kandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben. Insgesamt darf er aber nicht mehr Stimmen abgeben, als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (in St. Leon-Rot 22 Stimmen).
Hinweise für die teilnahmeberechtigten EU-Bügerinnen und -bürger beinhalten diese Merkblätter (159 KB).
Was der Wähler bei der Stimmabgabe noch zu beachten hat, sagt ihm ein Merkblatt, das er jeweils rechtzeitig vor der Kommunalwahl von der Gemeindeverwaltung zusammen mit den Stimmzetteln erhält. Dadurch können sich die Wähler bereits vor der Wahl überlegen, wem sie ihre Stimmen geben. Dazu kann der Stimmzettel bereits in aller Ruhe zu Hause ausgefüllt werden.
Die Stimmzettel werden den Wahlberechtigten rechtzeitig vor der Wahl durch Boten der Gemeindeverwaltung zugestellt.
Der zugestellte Stimmzettel sollte zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgebracht werden. Die Stimmabgabe erfolgt dann in der im Wahllokal vorhandenen Wahlkabine.
Die Ergebnisse der Gemeinderatswahl werden anschließend ermittelt.
Die Auszählung der Stimmen ist jeweils öffentlich.











