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Betriebe und Gesellschaften
- Eigenbetrieb Erholungsanlage "St. Leoner See"
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Parteien / Wählervereinigungen
Artikel 21
In Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik ist die Rolle der Parteien in unserem Staat festgelegt:
- Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Absatz 2 des Artikels bestimmt, wann Parteien verfassungswidrig sind. Näheres regelt das Parteiengesetz.
Zum Text des Grundgesetzes.
Folgende Parteien bzw. Wählervereinigungen unterhalten in St. Leon-Rot einen Ortsverband (und eine Internetpräsenz):












