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Bürgermeister Dr. Alexander Eger begrüßt Sie auf der Homepage der Gemeinde St. Leon-Rot
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Förderung von Vereinen
Die Gemeinde St. Leon-Rot unterstützt die örtlichen Vereine unter folgenden Gesichtspunkten:
Vereine
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fördern durch ein lebendiges Vereinsleben die Gemeinschaft,
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tragen einen Teil der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
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erweitern das Freizeitangebot und
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tragen zum Wohnwert unserer Gemeinde bei.
Die Vereine leisten damit einen Beitrag zur Jugendarbeit, tragen zu Erziehung, Gesundheit sowie Geselligkeit bei und verbessern damit die allgemeinen Lebensbedingungen in unserer Gemeinde. Es würde aber jede Kommune überfordern, eine alle Kosten abdeckende Förderung zu realisieren, deshalb unterstützt die Gemeinde unter dem Gedanken der Hilfe zur Selbsthilfe.
Der Gemeinderat hat Richtlinien erlassen, in denen die Förderung präzisiert ist. Danach werden nur gemeinnützige Vereine in die Förderung einbezogen; wirtschaftliche Vereine, Fördervereine etc. sind von der Unterstützung ausgeschlossen.
Die einbezogenen Vereine erhalten laufende Förderung, die sich an den Aktivitäten (Mannschaften, Chöre, Gruppen etc.) orientiert, die Kinder und Jugendliche einbezieht und das örtliche Engagement berücksichtigt.
Investitionsmaßnahmen, die dem Vereinszweck dienen, werden ebenfalls unterstützt; hier beträgt der Zuschuss in der Regel 33 % des anerkannten Investitionsbetrags.
Grundlegende Voraussetzungen, in die Förderung einbezogen zu werden, sind:
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Sitz des Vereins in St. Leon-Rot
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Eintrag im Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesloch
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gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung
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offen für alle Bürgerinnen und Bürger St. Leon-Rots
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Verein muss ab Ende des Gründungsjahres mindestens drei Jahre bestehen.
Ein Verein, der die genannten Kriterien erfüllt, wird auf Antrag und durch Beschluss des Gemeinderats in die Vereinsförderung einbezogen.
Die detaillierten Regelungen zur Förderung können Sie in den Förderrichtlinien (51,9 KB) nachlesen.
Darüber hinaus können Vereine Zuschüsse von ihren Verbänden, zum Beispiel dem Badischen Sportbund, erhalten. Dieser Link führt zu den Internetseiten dieser Organisation, auf denen Sie zu den Voraussetzungen informiert werden..










