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Rathaus und Politik
Die Gemeinde

Die Gemeinde wird von Bürgermeister und Gemeinderat gemeinsam verwaltet. Der Bürgermeister ist ein auf acht Jahre von der Bürgerschaft gewählter Beamter auf Zeit. Er ist Vorsitzender im Gemeinderat , leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Weiter erledigt er mit Hilfe der Gemeindeverwaltung die ihm übertragenenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit.
(Zum Ergebnis der letzten Bürgermeisterwahl)
Die Gemeinden verwalten auf ihrer Gemarkung im Rahmen der Gesetze alle öffentlichen Aufgaben allein und eigener Verantwortung. Sie haben das Recht so genannte weisungsfreie Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln.
Der Gemeinderat

Der Gemeinderat wird ebenfalls von der Bürgerschaft gewählt und ist das Hauptorgan der Gemeinde. Die Amtsdauer der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte beträgt fünf Jahre. Sie sind ehrenamtlich tätig.
In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Basis für ein gedeihliches Miteinander von Bürgermeister und Gemeinderat zum Wohl der Gemeinde und ihrer Einwohner gelegt.
Das Wappen

Die Gemeinde trägt einen Namen und führt ein eigenes Wappen. Beides unterliegt genauso wie die Fahne dem Schutz der Gesetze.
Die Beschreibung des Wappens lautet:
In gespaltenem Schild vorn in Blau eine silberne Tiara mit goldenen Kronen, hinten in Gold eine blaue Sichel, Schneide zum Schildrand, mit schwarzem Griff.
Es wurde aus den Wappen der früher selbstständigen Gemeinden Rot und St. Leon gebildet, die bis Ende 1973 folgende eigenen Wappen führten:


Aus diesen Wappen wurde für St. Leon die Tiara des Papstes Leo auf blauem Hintergrund und für Rot die Sichel auf goldenem (gelbem) Hintergrund entnommen und damit das neue Wappen gebildet.
Das Wappen wurde der neuen Gemeinde Sankt Leon-Rot mit Urkunde des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 9. September 1975 verliehen.
Die Fahne
Die Farben der Fahne der Gemeinde St. Leon-Rot wurden dem neuen Wappen entnommen und sind gelb und blau.











