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Verfahrensbeschreibungen

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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

  • Zuständige Stelle
  • Voraussetzungen
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Frist/Dauer
  • Sonstiges
  • Rechtsgrundlage
  • Kosten/Leistung
  • Freigabevermerk

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, müssen Sie dies dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilen.

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Zuständige Stelle

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Voraussetzungen

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise
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Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

schnellst möglich

Sonstiges

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Kosten/Leistung

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.06.2017 freigegeben.

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